GREMIEN

AUFBAU UND MITGLIEDER

DER GDG-RAT

Der GdG-Rat bietet die Voraussetzungen dafür, das Miteinander der Gemeinden fruchtbringend zu gestalten. Mit der Zusammenarbeit der Pfarreien und Gemeinden in den Gemeinschaften der Gemeinden übernimmt der GdG-Rat die Aufgabe der Planung und Mitentscheidung in den grundlegenden Fragen der Pastoral der Gemeinschaft wie z.B. die Festlegung der Gottesdienstordnung, die Beobachtung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet der Gemeinschaft, die Vernetzung der verschiedenen Aktivitäten.

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DER PFARREIRAT

Der Pfarreirat ist wichtiges Bestandteil des pastoralen, sozialen und politischen Handelns der Kirche vor Ort; dies ist Aufgabe und Chance zugleich. Indem er z.B. die ortspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen analysiert und beschreibt, kann er mitwirken an der Erstellung des Pastoralkonzepts der GdG.

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DER KIRCHENVORSTAND

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens (vgl. § 1 Abs. 1 VVG). Die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und der anderen selbständigen Vermögensträger erfolgt nach den kirchlichen und den staatlichen Bestimmungen. Diese Aufgabe umfasst die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens.

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